1. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Nimmt der Besteller unser Angebot an, so umfasst die Annahme alle Teile des Angebotes. Etwaige abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers/Käufers sind ausgeschlossen, selbst wenn diesen abweichenden Bedingungen von uns im einzelnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Preis
Alle von uns genannten Preise für gewerbliche Geschäfte gelten netto in Euro oder der jeweils angegebenen Währung für unverpackte und unversicherte Ware. Mitgeteilte Preise, auch soweit sie in der Auftragsbestätigung der InnoKonzept GmbH enthalten sind, gelten freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich. Irrtum bleibt vorbehalten. Zahlungen von Entwicklungskosten und Programmerstellung beinhalten keinen Anspruch auf Lieferung von Plänen und Quellcode, da diese nur anteilig sind.
3. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware oder hergestellte Objekte bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Lieferer zustehen, die Höhe aller gesicherten Anspruche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Lieferer auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Veräußert der Besteller Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten, einschließlich etwaiger Saldoforderungen sicherungshalber an die InnoKonzept GmbH, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung die InnoKonzept GmbH ab, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht. Verbindet der Besteller die Vorbehaltsware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes der verbundenen Vorbehaltsware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an den Lieferer ab. Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung abgetretener Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers, ist die InnoKonzept GmbH berechtigt, die Einziehungsermächtigung des Bestellers zu widerrufen. Außerdem kann die InnoKonzept GmbH nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Besteller gegenüber dem Kunden verlangen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Besteller der InnoKonzept GmbH die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die InnoKonzept GmbH nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch die InnoKonzept GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn die InnoKonzept GmbH hätte dies ausdrücklich erklärt.
4. Lieferung
Angegebene Liefertermine sind unverbindlich. Ohne ausdrückliche schriftliche Zusicherung eines bestimmten Liefertermins sind die angegebenen Lieferfristen/ Liefertermine nur annähernd und stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der jeweils rechtzeitigen ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung der InnoKonzept GmbH durch ihre Vorlieferanten. Sollten Gründe eintreten, die uns eine Lieferung des Liefergegenstandes unmöglich machen, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und unter Ausschluss weiterer Ansprüche nur zur Rückzahlung einer vom Besteller geleisteten Anzahlung verpflichtet.
5. Versand und Gefahrenübergang
Versand- und Verpackungskosten werden dem Käufer nach Aufwand in Rechnung gestellt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen die wir nicht zu vertreten haben oder auf Wunsch des Bestellers, so geht mit Zugang der Anzeige auf Versandbereitschaft die Gefahr auf den Besteller über.
6. Gewährleistung
Für die ordnungsgemäße Beschaffenheit unserer Erzeugnisse sowie von uns gelieferter Neuware leisten wir Verbrauchern gegenüber eine Gewähr von 24 Monate nach Ablieferung. Für die Lieferung gebrauchter Waren an Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Im Gewerblichen Bereich beträgt die Gewährleistung für unsere Produkte 12 Monate ab Empfang der Ware durch den Käufer. Für Erzeugnisse, die von Unterlieferanten bezogen sind, beschränkt sich die Gewährleistung auf den Umfang der Gewährleistung des Lieferanten der InnoKonzept GmbH. Die Gewährleistung bei Software-Arbeiten, auch Teile davon, in Projektgeschäften beträgt 3 Monate nach Lieferdatum. Funktionsmängel werden nur in diesem Zeitraum in schriftlicher Form von der InnoKonzept GmbH anerkannt. Liegt ein Mangel, eine Abweichung vom vereinbarten Kaufgegenstand oder eine sonstige berechtigte Beanstandung vor, so beschränkt sich die Gewährleistung der InnoKonzept GmbH nach deren Wahl entweder auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Anstelle der Nachbesserung, sofern es sich um nicht gravierende Mängel handelt, gewähren wir alternativ einen angemessenen Preisnachlass. Für die Mängelbeseitigung behalten wir uns eine angemessene Frist vor. Weitergehende Ansprüche auf Gewährleistung oder Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schaden sind ausgeschlossen. Die InnoKonzept GmbH übernimmt keine Gewährleistung für Mängel der Kaufsache die durch Zufall, unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit, Veränderung, unsachgemäße Installation, Reparatur oder unsachgemäße Prüfmaßnahmen des Käufers oder seiner Beauftragten entstanden sind.
7. Stornierungen
Sofern der Kunde Bestellungen ganz oder teilweise storniert und seiner Abnahmepflicht nicht nachkommt, ist die InnoKonzept GmbH berechtigt, pauschalen Schadenersatz geltend zu machen. Die zum Zeitpunkt des Vertragsrücktritts bereits produzierten Liefergegenstände sind mit vollem Kaufpreis zu bezahlen.
8. Haftungsbeschränkung
Sind die von der InnoKonzept GmbH gelieferten Waren nach Zeichnungen, Beschreibungen oder Mustern des Käufers angefertigt, so übernimmt der Käufer die Gewähr dafür, daß durch die Herstellung und Lieferung in der vorgesehen Ausführung keine Patente und Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Käufer stellt die InnoKonzept GmbH aus der Verletzung von Patenten und Schutzrechten frei.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Kamen. Als Gerichtsstand wird ausschließlich das an unserem Sitz für uns zuständige Gericht vereinbart. Wir sind jedoch auch befugt, nach dem für den Besteller/Vertragspartner zuständigen Recht entscheiden zu lassen.
10. Sonstiges
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch dann für beide Teile rechtsverbindlich, wenn sie von den Vertragspartnern im Einzelnen nicht unterschrieben wurden. Abweichende Vereinbarungen zu unseren Verträgen oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für uns nur soweit verbindlich, als wir uns damit schriftlich einverstanden erklärt haben. Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründet nicht die Unwirksamkeit der vertraglichen Vereinbarungen im übrigen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung verpflichten sich die Parteien, diese durch solche Absprachen zu ersetzen, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem mit der jeweils nichtigen Klausel verfolgten Zweck, nahe kommt.1. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Nimmt der Besteller unser Angebot an, so umfasst die Annahme alle Teile des Angebotes. Etwaige abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers/Käufers sind ausgeschlossen, selbst wenn diesen abweichenden Bedingungen von uns im einzelnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Preis
Alle von uns genannten Preise für gewerbliche Geschäfte gelten netto in Euro oder der jeweils angegebenen Währung für unverpackte und unversicherte Ware. Mitgeteilte Preise, auch soweit sie in der Auftragsbestätigung der InnoKonzept GmbH enthalten sind, gelten freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich. Irrtum bleibt vorbehalten. Zahlungen von Entwicklungskosten und Programmerstellung beinhalten keinen Anspruch auf Lieferung von Plänen und Quellcode, da diese nur anteilig sind.
3. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware oder hergestellte Objekte bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Lieferer zustehen, die Höhe aller gesicherten Anspruche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Lieferer auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Veräußert der Besteller Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten, einschließlich etwaiger Saldoforderungen sicherungshalber an die InnoKonzept GmbH, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung die InnoKonzept GmbH ab, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht. Verbindet der Besteller die Vorbehaltsware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes der verbundenen Vorbehaltsware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an den Lieferer ab. Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung abgetretener Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers, ist die InnoKonzept GmbH berechtigt, die Einziehungsermächtigung des Bestellers zu widerrufen. Außerdem kann die InnoKonzept GmbH nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Besteller gegenüber dem Kunden verlangen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Besteller der InnoKonzept GmbH die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die InnoKonzept GmbH nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch die InnoKonzept GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn die InnoKonzept GmbH hätte dies ausdrücklich erklärt.
4. Lieferung
Angegebene Liefertermine sind unverbindlich. Ohne ausdrückliche schriftliche Zusicherung eines bestimmten Liefertermins sind die angegebenen Lieferfristen/ Liefertermine nur annähernd und stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der jeweils rechtzeitigen ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung der InnoKonzept GmbH durch ihre Vorlieferanten. Sollten Gründe eintreten, die uns eine Lieferung des Liefergegenstandes unmöglich machen, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und unter Ausschluss weiterer Ansprüche nur zur Rückzahlung einer vom Besteller geleisteten Anzahlung verpflichtet.
5. Versand und Gefahrenübergang
Versand- und Verpackungskosten werden dem Käufer nach Aufwand in Rechnung gestellt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen die wir nicht zu vertreten haben oder auf Wunsch des Bestellers, so geht mit Zugang der Anzeige auf Versandbereitschaft die Gefahr auf den Besteller über.
6. Gewährleistung
Für die ordnungsgemäße Beschaffenheit unserer Erzeugnisse sowie von uns gelieferter Neuware leisten wir Verbrauchern gegenüber eine Gewähr von 24 Monate nach Ablieferung. Für die Lieferung gebrauchter Waren an Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Im Gewerblichen Bereich beträgt die Gewährleistung für unsere Produkte 12 Monate ab Empfang der Ware durch den Käufer. Für Erzeugnisse, die von Unterlieferanten bezogen sind, beschränkt sich die Gewährleistung auf den Umfang der Gewährleistung des Lieferanten der InnoKonzept GmbH. Die Gewährleistung bei Software-Arbeiten, auch Teile davon, in Projektgeschäften beträgt 3 Monate nach Lieferdatum. Funktionsmängel werden nur in diesem Zeitraum in schriftlicher Form von der InnoKonzept GmbH anerkannt. Liegt ein Mangel, eine Abweichung vom vereinbarten Kaufgegenstand oder eine sonstige berechtigte Beanstandung vor, so beschränkt sich die Gewährleistung der InnoKonzept GmbH nach deren Wahl entweder auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Anstelle der Nachbesserung, sofern es sich um nicht gravierende Mängel handelt, gewähren wir alternativ einen angemessenen Preisnachlass. Für die Mängelbeseitigung behalten wir uns eine angemessene Frist vor. Weitergehende Ansprüche auf Gewährleistung oder Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schaden sind ausgeschlossen. Die InnoKonzept GmbH übernimmt keine Gewährleistung für Mängel der Kaufsache die durch Zufall, unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit, Veränderung, unsachgemäße Installation, Reparatur oder unsachgemäße Prüfmaßnahmen des Käufers oder seiner Beauftragten entstanden sind.
7. Stornierungen
Sofern der Kunde Bestellungen ganz oder teilweise storniert und seiner Abnahmepflicht nicht nachkommt, ist die InnoKonzept GmbH berechtigt, pauschalen Schadenersatz geltend zu machen. Die zum Zeitpunkt des Vertragsrücktritts bereits produzierten Liefergegenstände sind mit vollem Kaufpreis zu bezahlen.
8. Haftungsbeschränkung
Sind die von der InnoKonzept GmbH gelieferten Waren nach Zeichnungen, Beschreibungen oder Mustern des Käufers angefertigt, so übernimmt der Käufer die Gewähr dafür, daß durch die Herstellung und Lieferung in der vorgesehen Ausführung keine Patente und Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Käufer stellt die InnoKonzept GmbH aus der Verletzung von Patenten und Schutzrechten frei.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Kamen. Als Gerichtsstand wird ausschließlich das an unserem Sitz für uns zuständige Gericht vereinbart. Wir sind jedoch auch befugt, nach dem für den Besteller/Vertragspartner zuständigen Recht entscheiden zu lassen.
10. Sonstiges
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch dann für beide Teile rechtsverbindlich, wenn sie von den Vertragspartnern im Einzelnen nicht unterschrieben wurden. Abweichende Vereinbarungen zu unseren Verträgen oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für uns nur soweit verbindlich, als wir uns damit schriftlich einverstanden erklärt haben. Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründet nicht die Unwirksamkeit der vertraglichen Vereinbarungen im übrigen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung verpflichten sich die Parteien, diese durch solche Absprachen zu ersetzen, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem mit der jeweils nichtigen Klausel verfolgten Zweck, nahe kommt.